plaidoyer (zn):
betoog(de) Rechtssprache: zusammenfassende Rede vor Gericht, die von Rechtsanwälten und Staatsanwälten gehalten wird.
(de) ausführlicher Appell, mit dem jemand etwas entschieden befürwortet oder ablehnt., pleidooi(de) ausführlicher Appell, mit dem jemand etwas entschieden befürwortet oder ablehnt.
(de) Rechtssprache: zusammenfassende Rede vor Gericht, die von Rechtsanwälten und Staatsanwälten gehalten wird.
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